Unternehmen haben sich in dem rechtlichen Umfeld ihrer Tätigkeit vielfältigen Herausforderungen zu stellen. Unterschiedliche Gesichtspunkte bestimmen die Art und Weise, wie Unternehmen wirtschaftlich handeln. Die einzelnen Leistungsbeziehungen mit dem geschäftlichen Partner und Endverbraucher müssen klar abgegrenzt und definiert werden. Dabei bedarf es auch der Bewertung von Risiken und der Analyse von möglichen Fehlentwicklungen. Essentiell für ein rechtssicheres Handeln ist ein solides und den individuellen Bedürfnissen angepasstes Vertragswesen.
Die Beratung bei der Abfassung und Gestaltung von Verträgen mit wirtschaftsrechtlichem Bezug gehört zu unseren Kernkompetenzen. Dabei betreuen wir die klassischen Vertragsbereiche wie Einkaufs- und Lieferverträge, allgemeine Kooperations- und Rahmenverträge, handelsrechtliche Vertriebsstrukturen über Handelsvertreter und Vertragshändler, spezialisierte Vertragsgestaltungen im Bereich Event, Marketing und Projektgeschäft, neuartige Vertragsfragen im Gebiet des E-Commerce sowie Verträge über Know-how Transfer im Bereich Forschung und Entwicklung.
Von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg sind gewerbliche Schutzrechte an immateriellen Gütern wie Marken, geistigen Werken oder kreativen Gestaltungen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die relevanten Schutzrechte zu erwerben, die rechtlichen Grundlagen für die wirtschaftliche Verwertung zu schaffen und, wenn es erforderlich ist, gegen die nicht gestattete Ausnützung der Schutzrechte durch Wettbewerber zu verteidigen.
Der Wettbewerb ist ein zentrales Strukturelement unserer Wirtschaftsordnung. Das erfordert die Einhaltung von Regeln, die einen funktionierenden Wettbewerb sichern. Unsere Mandanten erhalten bei uns hierfür kompetente Unterstützung, wenn die Regeln durch einen Mitbewerber nicht beachtet werden.
Spiegelbildlich dazu beraten und vertreten wir Mandanten, die wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen – sei es bei gewerblichen Schutzrechten oder im Bereich des Wettbewerbes – auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen.