Rechtsanwalt Robert Hauf, Partner der Kanzlei


Robert Hauf verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erfassung und Umsetzung von Gestaltungsanforderungen auch komplexer Vorgänge, in der Beratung von Unternehmen bei der Vertragsgestaltung sowie in den Belangen des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechtes.

 

Robert Hauf berät private Unternehmen in unterschiedlichen Größen und Branchen. Die Themen erstrecken sich von den Fragen des Arbeitsrechtes über das Vertragsrecht, dem Immobilienrecht sowie des allgemeinen Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtes. Oft ergeben sich aus Transaktionen oder Veränderungsprozessen fachgebietsübergreifende Rechtsprobleme, die es erforderlich machen, das Gesamtgeschehen im Blick zu haben. Robert Hauf ist ferner beratend tätig als Verwaltungsrat bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

In erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei erbrechtlichen Gestaltungen sowie den familienrechtlichen Themen ist Robert Hauf ein vertrauensvoller Ansprechpartner.

 

Kontakt:

Telefon +49 (89) 45 49 29 0

E-Mail r.hauf@alhr.de

 

 

Rechtsanwalt Robert Hauf berät Sie in den folgenden Bereichen:

 

Arbeitsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Laufende arbeitsrechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebliche Veränderungen, Betriebsübergang
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Betriebsverfassungsrecht

 

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften
  • Anstellungsverträge von Geschäftsführern
  • Laufende Beratung
  • Beschlusswesen, Corporate Governance
  • Transaktionen und Umgestaltungen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Gremientätigkeit

 

Immobilien

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
  • Überlassungen (vorweggenommene Erbfolge)
  • Gewerbemiete
  • Anmietung in Einkaufscentern und Outlets

 

Allgemeines Vertragsrecht

  • Individuelle Gestaltung und Überarbeitung von Verträgen
  • NDA (Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • Besondere rechtliche Erklärungen

 

Privat Consulting

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Vermögensauseinandersetzung

 

Werdegang

  • seit 1995 Partner der Kanzlei
  • 1995 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1994 Zweites Juristisches Staatsexamen (München)
  • 1992 Erstes Juristisches Staatsexamen (München)
  • 1987 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften (Ludwig-Maximilians-Universität, München)