Rechtsanwalt Andreas Buchholz, Partner der Kanzlei


Andreas Buchholz berät unsere Mandanten rund um das gewerbliche Miet- und Allgemeine Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im E-Commerce. Seine Expertise geht darüber hinaus tief in die Bereiche von Datenschutz, Vertrags- und IP/IT-Recht.

 

Seine Funktion als Rechtsanwalt versteht er darin, unter Abwägung der rechtlichen Risiken die für Sie wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu erarbeiten. Hierbei unterstützt er Sie vom ersten Vertragsentwurf, den Vertragsverhandlungen bis hin zur Vertragsunterzeichnung. Nach Abschluss des Vertrages steht er Ihnen jederzeit bei sämtlichen Fragen rund um die Vertragsabwicklung sowie etwaigen Leistungsstörungen zur Seite.

 

Aufgrund seiner langjährigen Praxis im gewerblichen Mietrecht kennt er die Besonderheiten der institutionellen Anbieter am Markt sowie die lokalen Gegebenheiten vor Ort und kann dadurch Ihre Interessen optimal durchsetzen.

 

Im Bereich E-Commerce unterstützt er Sie mit dem kombinierten Know-how und Erfahrungsschatz aus dem Retail- und Datenschutzrecht sowie IP / IT Recht.

 

Andreas Buchholz berät Sie auf Deutsch und auf Englisch.

 

Kontakt:

Telefon +49 (89) 45 49 29 0

E-Mail a.buchholz@alhr.de

 

 

 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gewerbliches Mietrecht
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • E-Commerce
  • IP/IT-Recht
  • Datenschutz
  • Vertragsrecht
  • Prozessführung
  • Straßenverkehrsrecht

 

Werdegang

  • seit 2018 Partner der Kanzlei
  • seit 2015 Angerbauer Lindauer Hauf Rath
  • 2010 - 2015 PWC, BMMF, Luther (jeweils am Standort München)
  • 2010 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2010 Zweites Juristisches Staatsexamen (München)
  • 2008 Erstes Juristisches Staatsexamen (Augsburg)
  • 2003 - 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg