Rechtsanwalt Dominik Schneider, Partner der Kanzlei


Herr Rechtsanwalt Dominik Schneider wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und dem Referendariat in Bayreuth und Bamberg im Jahre 2011 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2012 ist er in der Kanzlei ALHR tätig. Seit Mai 2014 ist er berechtigt die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen und seit Dezember 2014 die Bezeichnung Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht.

 

Kontakt:

Telefon +49 (89) 45 49 29 0

E-Mail d.schneider@alhr.de

 

 

Herr Rechtsanwalt Schneider berät Sie in den folgenden Bereichen:

 

Arbeitsrecht

  • Beratung beim Abschluss, während und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

 

Baurecht

  • Beratung beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Werk-, Architekten- und Bauträgerkaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen

 

Glücksspielrecht

  • Errichtung und Gründung von Spielhallen und Betriebsgesellschaften
  • Beratung bzgl. erforderlicher bau-, gewerbe- und glücksspielrechtlicher Genehmigungen
  • Erwerb von Bestandsspielhallen sowie Erlangung erforderlicher Genehmigungen
  • zivil- und verwaltungsrechtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen

 

Medizinrecht

  • künstliche Befruchtung und Kryokonservierung
  • Übertragung von Arztpraxen sowie Erlangung der erforderlichen Genehmigungen

 

Herr Rechtsanwalt Schneider berät Sie auf Deutsch und Englisch.