Bereits vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) war der Schutz der Daten im Unternehmen Teil unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes. Seit Inkrafttreten der DS-GVO stehen wir unseren Mandanten bei der Umsetzung und Implementierung der jeweils aktuellen Anforderungen an den Datenschutz zur Seite und begleiten diese mit der gewohnten Sorgfalt und Zuverlässigkeit damit Datenschutzerklärungen und Auftragsverarbeitungsverträge up-to-date bleiben.
Auf dem Rechtsgebiet des Glückspielrechts beraten und vertreten wir Sie als Betreiber von Spielhallen, Aufsteller von Automaten sowie als Gastronom.
Das Glücksspielrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet beginnend beim Europarecht über das Verfassungsrecht bis hin zu einer Vielzahl an bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Regelungen. Unsere Beratung umfasst dabei die Glücksspielgesetze, die jeweiligen landesrechtliche Verordnungen und Richtlinien, das Bau- und Bauordnungsrecht, das Gewerberecht, das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie das Steuerrecht. Zu unseren Tätigkeiten gehört die Beratung bei der Errichtung von Spielhallenstandorten, der Erwerb von Bestandsspielhallen, die Beantragung der dafür erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen sowie alle mit dem laufenden Betrieb zusammenhängenden rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Dann profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und unserem professionellen Schadenregulierungsservice. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung der Schadenregulierung, insbesondere
Wenn der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde, bleibt unser Schadenregulierungsservice für Sie in aller Regel kostenlos, da die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen sind.
Herr Rechtsanwalt Buchholz und sein Team freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme und setzen sich für Sie und eine schnelle Regulierung Ihrer Ansprüche ein!
Immer mehr erfüllen sich ihren Kinderwunsch mit einer Samenspende, unabhängig ob alleinstehende Frauen, gleichgeschlechtliche Paare oder Paare mit bisher erfolglosem Kinderwunsch. Seit Juli 2018 regelt ein Gesetz die rechtlichen Konsequenzen. Viele Samenbanken bzw. Kinderwunschkliniken verlangen jedoch bei der Behandlung den Nachweis einer sogenannten Garantieperson sowie eine Beratungsbescheinigung.
Frau Nina Angerbauer berät Frauen und Paare mit Kinderwunsch sowie Kinderwunschzentren in allen rechtlichen Fragen rund um die Themen Samenspende und Garantieperson. Wir prüfen insbesondere Erklärungen von Garantiepersonen und klären über die rechtliche Tragweite der Verpflichtungen auf. Wir führen Beratungsgespräche für Garantiepersonen und Samenempfängerinnen durch und stellen Beratungsbescheinigungen aus. Ebenfalls beraten wir über Sorgerechtverfügungen und unterstützen bei der Formulierung ebensolcher.
Beratungspaket: Wir bieten Ihnen ein Beratungsgespräch zur Samenspende mit Bescheinigung per Telefon zum Pauschalpreis von € 390,00 (brutto) an. Wenden Sie sich hierzu bitte ausschließlich per
E-Mail an: kinderwunsch@alhr.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie per E-Mail. Telefonische Anfragen sind nicht erwünscht.
Dieses Thema ist in der nicht juristischen Welt auch bekannt als Samenspende, Kinderwunschbehandlung, Single mom, Solomutter, Mom by choice
Sie sind ein beliebter Teil des Marketings: Kundenevents und Gewinnspiele. In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Ausformungen: Vom „Kuhfladen-Bingo“ über die klassische Verlosung (auch im Internet) bis hin zum europaweiten Event. Die rechtlichen Vorgaben für solche Aktionen bieten vielfach Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Wir stehen Ihnen bei der Ausformulierung von Teilnahmebedingungen und Preisausschreibungen mit langjähriger Erfahrung und Know-how in allen rechtlichen Aspekten, vor allem des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes, zur Seite.