Kaum ein Beratungsfeld bietet so viel Gestaltungsspielraum wie das Erbrecht. Ausgangspunkt für die Erbfolge sind die für eine Vielzahl von möglichen Anwendungsfällen standardisierten, oftmals als überholt empfundenen gesetzlichen Bestimmungen. Gerade in den heutigen Patchwork-Familien kann es zu Konstellationen kommen, die vom Gesetzgeber nicht sinnvoll gelöst wurden. Wir entwickeln zusammen mit unseren Mandanten individuelle, den Wünschen und Bedürfnissen angepasste Nachfolgeregelungen und berücksichtigen dabei die erbrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben. Dies betrifft die klassische Erbfolge bei Privatpersonen ebenso wie die komplexe unternehmerische Nachfolgeplanung.
Im Erbfall unterstützen wir die Mandanten bei der umfassenden Abwicklung des Erbfalls und gegebenenfalls der Erbauseinandersetzung. Das schließt auch die Erledigung der steuerlichen Pflichten des Erben mit ein.
Wo Emotionen im Spiel sind, ist der Blick auf sachgerechte und ausgewogene Ergebnisse besonders wichtig. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Güterrecht können in Teilbereichen der Vermögensregelungen zu ungeplanten Verwerfungen führen. Wir zeigen unseren Mandanten Gestaltungsmöglichkeiten auf, die entweder schon im Vorfeld in einem Ehevertrag münden, oder im Fall der Trennung oder Scheidung dazu beitragen, Streitigkeiten sachlich und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erledigen.
Familiengesellschaften haben meist Anknüpfungspunkte sowohl zu erbrechtlichen als auch familienrechtlichen Aspekten. Sie dienen der Verwaltung, Organisation und Sicherung des Vermögens einer Familie. In diesem Bereich beraten wir Mandanten bei der Gründung und der Führung von Familiengesellschaften.