Personalwesen / Arbeitsrecht

Wir beraten und betreuen im Bereich Personalwesen überwiegend Unternehmen und Unternehmer. Je nach Anforderung der Mandanten an unsere Kanzlei können wir von einzelnen arbeitsrechtlichen Themen über die Lohnbuchhaltung bis hin zum externen Personalbüro sämtliche Aufgaben übernehmen. Die Abwicklung erfolgt interdisziplinär unter Einbeziehung der arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.


Wir gestalten für unsere Mandanten unternehmensbezogene Arbeitsverträge und beraten und vertreten die Mandanten in allen rechtlichen Gesichtspunkten des Individualarbeitsrechtes oder des Betriebsverfassungsrechtes.


Die beratende und vertragsgestaltende Tätigkeit sowie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten betrifft zwar in der weitaus überwiegenden Anzahl Mandate von Arbeitgebern. In gleicher Weise nehmen wir, wenn auch zahlenmäßig geringfügiger, mit dem gleichen Beratungs- und Aufgabenspektrum Mandate von Arbeitnehmern einschließlich der arbeitsgerichtlichen Verfahren wahr.