Wir bieten Kompetenz in Steuer und Recht
durch die gemeinsame fachübergreifende Tätigkeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Die Kanzlei hat ihre Wurzeln in einer im Jahr 1984 gegründeten Steuerberatersozietät, sechs Jahre später trat zu der Steuerberatung der Rechtsanwaltsbereich hinzu.
Der interdisziplinäre Ansatz und die enge Zusammenarbeit der beiden Bereiche ermöglicht eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung der Mandanten aus einer Hand je nach den Wünschen und Anforderungen, die der konkrete Beratungsauftrag mit sich bringt.
Die Kernkompetenz der Kanzlei liegt im Wirtschafts- und Steuerrecht.
Zu dem Klientel
der Kanzlei zählen mittelständische Unternehmen und inhabergeführte Familiengesellschaften ebenso wie die Freien Berufe (u.a. Ärzte, Architekten) und Handwerker sowie andere am Wirtschaftsleben teilnehmende Personen. Wir verstehen uns als Ansprechpartner in den Rechts- und Steuerfragen unserer Mandanten, als Generalisten mit Fokus auf die wirtschaft- und steuerrechtlichen Interessen unserer Mandanten.